Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen Sie in Ihre Fahrzeugpapiere stets Ihre aktuelle Adresse eintragen lassen. Nach einem Wohnungswechsel muss die Anschrift im Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) umgehend geändert werden. Wenn Sie von einer Gemeinde außerhalb des Kreises Gütersloh nach Rheda-Wiedenbrück zugezogen sind, sind Sie verpflichtet beim Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh, Tel.: 05241/85-1200, das Fahrzeug umzumelden. Bei einer Ummeldung innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen kann seit dem 01.07.2012 das Kennzeichen auf Wunsch beibehalten werden.

Adressänderung im Bürgerbüro

Wenn Sie innerhalb des Kreises Gütersloh umziehen, können Sie die Adressenänderung zusammen mit Ihrer An- bzw. Ummeldung im Bürgerbüro vornehmen lassen. Hierzu bringen Sie bitte den Kraftfahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) mit.

Sofern Ihr Kraftfahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) bereits mit einer Adressänderung versehen wurde, ist eine Neuausstellung der Fahrzeugpapiere (Kraftfahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I+II) durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh erforderlich.

Online-Fahrzeugscheinänderung

Sie können eine Umschreibung des Fahrzeugs oder eine Adressänderung des Halters auch online erledigen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder e-ID-Karte mit freigeschalteter eID Funktion sowie ein Lesegerät oder NFC-fähiges Smartphone oder Tablet mit installierter AusweisApp2. Das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 neu oder wieder zugelassen worden sein.

Bitte beachten Sie: Dieser Dienst wird nicht von der Stadt Rheda-Wiedenbrück betrieben. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Ansprechpersonen des Kreises Gütersloh.

bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Keine

Die Gebühr für eine Fahrzeugscheinänderung liegt bei 10,80€.

Die Ummeldung (ohne Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift